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Allgemein

Auftrag des Kindergartens / Gesetzliche Grundlagen

Laut Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetzt (BayKiBiG) ist der Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betereuung in Kindertageseinrichtungen im 4. Teil Art. 10 folgendermaßen definiert:

(1) Kindertageseinrichtungen bieten jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen…

Folgende weitere Gesetze geben den Rahmen und die Orientierung für die uns anvertrauten Kinder vor:

  • SGB VIII (Sozialgesetzbuch)
  • AVBayKiBiG  (Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz)
  • BEP (Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan)
  • Bayerische Bildungsleitlinien
  • Handreichung zum BEP

Für unsere Einrichtung bedeutet dies konkret

Unser Kindergarten ist eine familienergänzende Einrichtung für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, dessen Aufgabe es ist, die Erziehungsarbeit der Eltern zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen.

Wir bieten den Kindern von Beginn der Kindergartenzeit bis zum Schluss Lernmöglichkeiten, die sie im häuslichen Milieu so nicht erhalten. Z.B. das Leben in einer großen Gruppe.

Um alle Teilbereiche des Individuums Kind optimal zu fördern, ist eine ganzheitliche Erziehung notwendig. Unsere kath. Kindertagesstätte bietet den Kindern die Atmosphäre, in der sie sich angenommen, wertgeschätzt und geborgen fühlen und den Raum sowie Impulse zur eigenen Entfaltung erhalten. Die dadurch gewonnene Lebenslust ist ein wichtiger Stein auf dem Weg zur Vorbereitung auf das erste Schuljahr.

Geprägt wird unsere Arbeit mit den Kindern durch unseren christlichen Glauben. So treten wir den Kindern mit Liebe und Respekt entgegen. Im täglichen miteinander vermitteln wir ein positives Gottesbild. Religiöse Brauchtumspflege und Vermittlung von religiösen Ritualen finden ebenfalls einen Platz in unserer pädagogischen Arbeit. 

Auftrag des Kinderhortes

Unsere Arbeit orientiert sich an den „Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in Bayerischen Horten“ und den "Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit".

Folgende weitere Gesetze geben den Rahmen und die Orientierung für die uns anvertrauten Kinder vor:

  • SGB VIII (Sozialgesetzbuch)
  • AVBayKiBiG  (Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz)
  • BEP (Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan)
  • Handreichung zum BEP

Für unsere Einrichtung bedeutet dies konkret

Der Hort versteht sich als familienergänzende Einrichtung. Er leistet seine Aufgabe im Rahmen des erzieherischen Gesamtauftrages des Kinderhortes in enger Zusammenarbeit mit den Eltern.

Ein zentraler Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit ist es, den Kindern Vertrauen, Halt, Orientierung, Verständnis und Sicherheit zu schenken, um auf dieser Basis eine positive Bindung herzustellen.

Unsere Einrichtung bietet den Kindern die Atmosphäre, in der sie sich angenommen, wertgeschätzt und geborgen fühlen und den Raum sowie Impulse zur eigenen Entfaltung erhalten.

Wir stellen uns der Aufgabe, die Kinder lebensbejahend im Hort zu begleiten und auf die Anforderungen des Lebens vorzubereiten. Wir fördern die Individualität eines jeden Kindes, aber auch das Gemeinschaftsgefühl.

Geprägt wird unsere Arbeit mit den Kindern durch unseren christlichen Glauben. So treten wir den Kindern mit Liebe und Respekt entgegen. Im täglichen miteinander vermitteln wir ein positives Gottesbild. Religiöse Brauchtumspflege und Vermittlung von religiösen Ritualen finden ebenfalls einen Platz in unserer pädagogischen Arbeit. 

Die Vermittlung von Werten und Normen hat für uns ebenfalls einen hohen Stellenwert.